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updated 12. Juni 2013  

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K L A G E
am Oberverwaltungsgericht Bautzen
mündliche Verhandlung vom 30.03.2011

Sachstand:

 

14.01.13  Das Gericht hat die Kostenrechnung inn. 4 Monaten geprüft und fordert die Kläger jetzt zur Zahlung der Kosten der Beklagten (BAF) auf.

04.07.12 Das sächsische OVG weist die Klage ab, nach 4 Jahren Verfahrensdauer.

30.03.12 Kläger nehmen zum Verfahren Stellung. Ergänzende Ausführungen zum Vorbringen des Beklagten.

24.02.12 Der Rechtsanwalt des BAF leitet dem Gericht ein weiteres Schreiben zu.

11.11.11 Die Antworten des BAF wurden von den Klägern schriftlich kommentiert.

03.08. und 30.8.11 Das BAF beantwortet 14 Fragen des Gerichts und kommentiert die Antworten der Kläger.

08.07.11 Die Kläger beantworten 3 Fragen des Gerichts.

27.6.11 Die Fragen sind eingetroffen und werden beantwortet.

14.6.11 Das Gericht wird im Nachgang weitere Fragen an das BAF und die Kläger stellen.

17.5.11 Das Gericht hat ein Protokoll erstellt, das wir nun ergänzt haben.

30.3.11 Der mündliche Verhandlungstermin am OVG Bautzen fand statt in der Zeit von 10:32 - 18:35 Uhr.

 

 

Die bisher aufgelaufenen Kosten haben die Kläger mit Unterstützung des Bürgervereins aufgebracht. Diese Kosten beinhalten Schriftsätze zur Beantwortung der Fragen des Gerichts inkl.  fachlicher Stellungnahmen, Kommentierung der Antworten des BAF sowie zusätzlich die geltend gemachten Kosten des BAF.

 Wir werden auch weiter für Ihre Interessen kämpfen, bitten Sie aber um Anerkennung und faire Unterstützung unserer Arbeit durch eine Spende.

Als Erfolg unserer Bemühungen und der Bemühungen der Stadt Halle werden jetzt immerhin Alternativrouten geprüft. 

 


 
 Verfahrenskosten: ca. 18.000 €  

Die Kosten, die für die Klage aufzubringen sind, sind weitaus geringer, als die finanziellen Einbußen, die JEDER EINZELNE der hier Wohnenden bei einem Verkauf seiner Immobilie einbüßen wird. In wenigen Jahren - bei Zunahme des Flugverkehrs - wird ein Verkauf schwierig wenn nicht unmöglich sein! Die veranschlagten 16.000,00 EUR müssen zusammen getragen werden. Ohne diese Summe müssen wir uns alle mit der falschen Entscheidung des Luftfahrtbundesamtes und der DFS zufrieden geben und den steigenden Militär- und Frachtfluglärm für immer ertragen.

Fluglärm Halle Ost eV 

 

Saalesparkasse
Konto: 382315043
Bankleitzahl: 80053762
             Bitte im Verwendungszweck deutlich Ihren Namen und Ihre Adresse wenn möglich vermerken.
 

Helfen Sie uns eine rechtliche Basis zu schaffen, damit es in den von dieser neuen Route betroffenen Wohngebieten ruhiger wird; unterstützen Sie uns, damit auch ihre Kinder hier zukünftig ein lebenswertes Umfeld finden.

 

Der Flugverkehr wird weiter zunehmen, denn der Flughafen befindet sich am Anfang seiner Entwicklung und hat noch viel Kapazität.

 

Bisher Erreichtes

  • Sehr positives Ergebnis des Arbeitskreises mit der Stadt und der DFS am 3. November 2008

  • Persönlicher Einsatz von Halles Bürgermeister Dr. Pohlack in der Fluglärmkommission am 12.November 2008

  • Persönlicher Einsatz von Halles Umweltdezernentin Ruhl-Herpertz in der Fluglärmkommission

 

Klagebegründung, 15.10.2008

Die Klagebegründung umfaßt mehr als 35 Seiten. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir nicht jedes Detail und jedes Dokument hier veröffentlichen können, um Sie von den Erfolgsaussichten zu überzeugen.

 

Nur soviel: Diese Route wurde zusammen mit einigen anderen völlig überraschend vor etwa einem Jahr veröffentlicht. Vorher wurden stets Lärmschutzzonen dargestellt (z.B. in der Flughafenzeitschrift "Towerblick") bei denen wir völlig außerhalb lagen. 

Experten halten die Klage auch deshalb für aussichtsreich, da sich diese Abflugroute von der neuen Südbahn mit Abflugrouten der älteren Nordbahn kreuzt, was eigentlich schon aus Sicherheitsgründen auf anderen deutschen Flughäfen (z.B. München) verboten ist und auch ein Sicherheitskonflikt bezüglich der nördlich von Halle in Richtung Osten führenden Anflugwege der Flugzeuge besteht.

 

Erwiderungsschreiben, 30.07.2010
Das kurze Erwiderungsschreiben greift die Argumentation der DFS u.a. zu Sicherheitsbedenken auf. Weiter werden die mit Klasse 1 Messgeräten erfassten Lärmdaten eines Akustikexperten nachgereicht und die rechtliche Situation in Bezug auf den Planfeststellungsbeschluss dargelegt. 

 

Gutachten
Für die Erstellung von 3 Fachgutachten konnten wir den Flughafenplaner Herrn Faulenbach da Costa von der fdc Airport Consulting, Offenbach, gewinnen.

 

Zur Durchsetzung und Untermauerung unserer Bedenken sind vor Gericht u.a. teure Gutachten notwendig, die von anerkannten Experten erstellt werden müssen. Daher die Bitte, helfen Sie mit einer Spende auch um Ihnen zu erwartende Verluste in einer erheblichen Größenordnung zu ersparen. Mit einer Spende können Sie zum Erfolg der Klage und damit zum langjährigen Werterhalt Ihrer Immobilie beitragen.